Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist bei der Stadt Gütersloh mehr als nur ein Schlagwort: Gern zu arbeiten kann und darf nicht bedeuten, dass für alles andere Zeit und Energie fehlen! Aus diesem Grund schaffen wir Arbeitsbedingungen, die auch ein erfülltes Privatleben ermöglichen. Dafür bietet die Stadtverwaltung ihren Mitarbeitenden unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und zeigt sich offen für individuelle Wünsche.
Sie haben familiäre Verpflichtungen, zum Beispiel in Form eines pflegebedürftigen Angehörigen oder der Kindererziehung, und möchten dennoch mit einer qualifizierten und qualifizierenden Ausbildung durchstarten? Mit einer Ausbildung in Teilzeit ermöglicht die Stadtverwaltung bei dringenden persönlichen Belangen bedarfsgerechte Lösungen. Der Berufsschulunterricht beziehungsweise die Studienzeiten finden dabei grundsätzlich zu den üblichen Zeiten statt.
Die Arbeitszeit in der Verwaltung wird jedoch in Abstimmung mit den rechtlichen Vorgaben reduziert. Weniger Zeitaufwand, mehr Perspektiven: Eine Ausbildung in Teilzeit ist in vielen Fällen eine zusätzliche Chance für einen gelungenen Start in den Beruf!
Mit der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit setzt die Stadt Gütersloh zwei Instrumente um, die den Mitarbeitenden im Falle von akut auftretendem Pflegebedarf innerhalb der eigenen Familie den Rücken freihalten sollen.
Die Vereinbarkeit der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung mit der beruflichen Tätigkeit soll durch flexible, schnelle Regelungen verbessert werden. Die Grundlagen für dieses Unterstützungsangebot bilden das Pflegezeitgesetz sowie das Familienpflegezeitgesetz.
Neue Kolleginnen und neue Kollegen sind uns jederzeit herzlich willkommen – und finden unter den vielfältigen beruflichen Möglichkeiten bei der Stadt Gütersloh garantiert die passende Zukunftschance!
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über www.jobs.guetersloh.de.
Wir freuen uns auf Sie und Ihren Beitrag zu einer liebens- und lebenswerten Stadt Gütersloh!